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Wo Möchten Sie Nachhaltig SPuren Hinterlassen?
Testamentsspende an den Verein für Fraueninteressen E.V.

Vielleicht haben Sie schon darüber nachgedacht, was mit Ihrem Vermögen nach Ihrem Tod passieren soll. Sie können natürliche Personen (Verwandte oder Freundinnen) als Erbinnen bestimmen oder auch gemeinnützige Organisationen als Erbinnen oder Vermächtnisnehmerinnen einsetzen. Auch mehrere Erbinnen oder Vermächtnisnehmerinnen sind möglich. 

Mit einer Testamentsspende oder einem Nachlassgeschenk an den Verein für Fraueninteressen e.V. stärken Sie Frauen in München – heute und in Zukunft: durch Unterstützung, Bildung, Beratung und Begegnung. Seit 1894 stehen wir an der Seite von Frauen – verlässlich und gemeinnützig.

Zudem sind Zuwendungen an einen gemeinnützigen Verein nicht erbschaftssteuerpflichtig.

Mehr über unsere Arbeit erfahren Sie auch auf unserer Spendenseite und in unserer Transparenzübersicht.

Ihre Möglichkeiten
einer Nachlassspende

So wirkt Ihr Vermächtnis

Wir behandeln jede Anfrage vertraulich. Für die Gestaltung Ihres Testaments empfehlen wir ein Gespräch mit einer Notarin oder einem Fachanwalt für Erbrecht.

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“Eine Münchnerin hat dem Verein ein Haus mit Grundstück vermacht. Zunächst wurde es als Kinderheim weiter genutzt, später an die Tabaluga Kinderstiftung übergeben. Aus diesem Vermächtnis konnten wir die Anita Augspurg Stiftung – eine unselbstständige Stiftung des Vereins gründen. Dadurch fördern wir gezielt Projekte für Münchnerinnen und investieren in die Zukunft von Frauen.” 
aus einem realen Vermächtnis des Vereins

Ihre Ansprechperson

Portrait Geschäftsführerin Antje Wiedmann

Antje Wiedmann
Geschäftsführerin & Ihre Ansprechpartnerin für Nachlass- und Testamentsspenden

089 290 4463
a.wiedmann@fraueninteressen.de

Kontakt aufnehmen

Häufige Fragen 
zur Testamentsspende

Ein privatschriftliches Testament muss vollständig handschriftlich verfasst, mit dem vollständigen Namen unterschrieben sowie mit Ort und Datum versehen sein.

Für die Formulierung kann man sich von einer Rechtsanwältin oder einer Fachanwältin für Erbrecht beraten lassen.

Wer ganz auf Nummer sicher gehen möchte oder das Testament nicht selbst schreiben will, kann sich an eine Notarin wenden. Sie berät bei der Gestaltung und setzt das Testament anschließend rechtssicher auf.

Verantwortlich für den Nachlass sind die Erben gemeinschaftlich. Sind sie mit dieser Aufgabe überfordert oder besteht Streit zwischen ihnen, kann der Erblasser eine Testamentsvollstreckerin oder einen Testamentsvollstrecker bestimmen.

Dies ist besonders dann sinnvoll, wenn eine gemeinnützige Organisation als Erbin oder Vermächtnisnehmerin eingesetzt wird. In solchen Fällen sollte unbedingt eine rechtliche Beratung in Anspruch genommen werden.

Ein notarielles Testament wird automatisch beim Nachlassgericht hinterlegt. Auch ein privatschriftliches Testament können Sie dort gegen eine geringe Gebühr sicher verwahren lassen. So befindet es sich im Todesfall bereits beim Nachlassgericht und kann sofort eröffnet werden.

Entscheiden Sie selbst über Ihren Nachlass. 
Wirken Sie nachhaltig für Frauen und Kinder in München.

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